Unsere Jugendordnung

 

Jugendordnung des Deutschen Sport-Club Wanne-Eickel Wasser- und Gesundheitssport e.V.


§1 Name und Sitz

Die Sportjugend im DSC Wanne-Eickel Wasser- und Gesundheitssport e.V. (im weiteren Schwimmjugend genannt) ist die unabhängige Jugendorganisation des DSC Wanne-Eickel Wasser- und Gesundheitssport e.V.. Sitz der Schwimmjugend ist der Sitz des DSC Wanne-Eickel Wasser- und Gesundheitssport e.V.


§2 Mitgliedschaft

Mitglieder der Schwimmjugend sind alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugend.


§3 Grundsätze

1. Die Schwimmjugend ist fester Bestandteil des DSC Wanne-Eickel Wasser- und Gesundheitssport e.V. und an dessen Satzungen und Ordnungen gebunden.

2. Die Schwimmjugend führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Ordnung selbstständig, und entscheidet über die Verwendung ihrer zufließenden Mittel.

3. Die Schwimmjugend bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.

4. Die Schwimmjugend ist parteipolitisch neutral. Sie tritt für die Menschenrechte und für religiöse und weltanschauliche Toleranz ein.


§4 Aufgaben

Die Aufgaben der Schwimmjugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaats:

- die Förderung und Pflege des Sports

- die Aus- und Weiterbildung der im Jugendbereich tätigen Mitarbeiter

- die Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Gesellschaft und Anregung zum gesellschaftlichen Engagement

- die Förderung von Mitgestaltung, Mitbestimmung und Mitverantwortung

- die Entwicklung neuer Formen des Sports und der Bildung zur Übung von Kommunikation, partnerschaftlichen Verhaltens, Zusammenarbeit und Geselligkeit

- die Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen

- die Förderung der Pflege der internationalen Verständigung

- die Unterstützung bei der Schaffung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche

- Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude


§5 Organe

Organe der Vereinsjugend sind:

- der/die Jugendvorsitzende

- der Vereinsjugendtag

- der Vereinsjugendausschuss


§6 Vereinsjugendtag

Der Vereinsjugendtag ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Er besteht aus den jugendlichen Mitgliedern des Vereins und dem Vereinsjugendausschuss.

Aufgaben des Jugendtages sind insbesondere:

- Wahl des/der Jugendvorsitzenden und des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin für 2 Jahre

- Wahl des/der Jugendsprecher/in (je einmal für den weiblichen und männlichen Bereich)

- Verabschiedung und Änderung der Jugendordnung

- Entgegennahme der Berichte des Vereinsjugendausschusses und des Kassenabschlusses

- Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes

- Entlastung des Vereinsjugendausschusses

- Beschlussfassung über vorliegende Anträge

 Es gibt ordentliche und außerordentliche Jugendtage:

- Der ordentliche Jugendtag findet jährlich mindestens 1 Monat vor der Hauptversammlung des DSC Wanne-Eickel Wasser- und Gesundheitssport e.V. statt. Der Jugendvorstand lädt zum Vereinsjugendtag mindestens 3 Wochen vorher unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung ein. Die Bekanntgabe kann schriftlich oder durch Aushang (Sportstätten) erfolgen. Auswärtige Mitglieder müssen schriftlich eingeladen werden. Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens 2 Wochen vor dem Vereinsjugendtag schriftlich vorliegen.
Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn der Vereinsjugendtag mit einfacher Mehrheit die Dringlichkeit anerkennt.

- Ein außerordentlicher Vereinsjugendtag findet statt, wenn dies ein Drittel der jugendlichen Mitglieder oder der Vereinsjugendausschuss beantragt. Er muss innerhalb von einem Monat mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen stattfinden.

Der Vereinsjugendtag ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Der Vereinsjugendtag wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach Anwesenheitsliste stimmberechtigten Mitglieder und Delegierten nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag festgestellt wird.

Stimmrecht, Abstimmungen und Wählbarkeit:

- Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses.

- Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

- Wahlen und Abstimmungen sind grundsätzlich durch offene Abstimmung mit Handzeichen vorzunehmen.

- Geheime Wahlen bzw. Abstimmungen erfolgen nur dann, wenn mindestens die Hälfte der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.

- Abwesende Mitglieder können gewählt werden, wenn die Bereitschaft der Annahme der Wahl schriftlich vorliegt.


§7 Vereinsjugendausschuss

1. Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:

a) der/dem Vorsitzenden

b) der/dem Stellvertreter/in

c) den beiden Jugendsprechern (je einmal für den weiblichen und männlichen Bereich)

d) Mitgliedern, die von dem/der Vorsitzenden berufen werden

2. Der/die Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Schwimmjugend nach innen und außen. Der/die Vorsitzende ist Mitglied des Vereinsvorstandes.

3. Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Der Vereinsjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.

4. Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom/von der Vorsitzenden eine Sitzung binnen 2 Wochen einzuberufen.

5. Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel.

6. Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.


§8 Haushaltsmittel

Die Schwimmjugend erhält zur Durchführung ihrer Aufgaben einen Etat im Gesamthaushalt des DSC Wanne-Eickel Wasser- und Gesundheitssport e.V. Über die bereitgestellten Mittel verfügt der Jugendausschuss gemäß den Beschlüssen des Vereinsjugendtages.


§9 Protokollierung

Über alle Jugendversammlungen und Sitzungen der Jugendgremien sind Protokolle anzufertigen. Jedem Vereinsjugendsausschussmitglied ist eine Kopie zuzuleiten.


§10 Änderungen

Änderungen dieser Jugendordnung können nur von einem ordentlichen oder einem zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendtag beschlossen werden. Anträge auf Änderung der Jugendordnung müssen in der Tagesordnung ausgewiesen sein. Änderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die Änderungen sind dem Vereinsvorstand vorab zur Prüfung zuzuleiten. Änderungen sind durch die Mitgliederversammlung des DSC Wanne-Eickel Wasser- und Gesundheitssport e.V. zu bestätigen.


§11 Inkrafttreten

Die Jugendordnung wurde am 17.02.2003 von der ordentlichen Jugendvollversammlung des Vereins in Kraft gesetzt.

 

Download

Unsere Jugendordnung gibt es auch zum Download

SpeicherungJugendordnung des DSC Wanne-Eickel WuG e.V.